1. Das Konzept der Kampagne „Blaue Flagge“ (BF)
Die „BF“ wird seit 1987 in Europa und seit 2000 weltweit in mehr als 50 Staaten für jeweils ein Jahr verliehen. In Deutschland gibt es die Kampagne seit Anfang 1987, im Jahr 2024 wurden 90 Sportboothäfen und 35 Badestellen in der Bundesrepublik Deutschland mit der „Blauen Flagge“ ausgezeichnet. Die Kampagne „BF“ für Sportboothäfen und Badestellen beginnt mit allgemeinen Informationen und der Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen unter www.blaue-flagge.de. Ausgehend von einem gemeinsamen weltweiten Kriterienkatalog wurden für die einzelnen Länder zusätzlich nationale Besonderheiten eingearbeitet und entsprechend bewertet.
2. Ziel
Mit dem Umweltsymbol „BF“ wird den Sportboothäfen die Möglichkeit gegeben, besondere Bemühungen zur Erhaltung der Umwelt und einer nachhaltigen Entwicklung unter Beweis zu stellen.
Die Antragsteller müssen jährlich sichtbar belegen, ob Umweltinformation und Umweltkommunikation Bestandteile dieser Arbeit sind.
Die Auszeichnungen finden auf regionalen Landesveranstaltungen statt. Durch den Flyer „Blaue Flagge“, die Internetseite der Blauen Flagge (www.blaue-flagge.de) und die Internetseite der FEE (www.blueflag.org) werden alle in Deutschland und in der Welt Ausgezeichneten präsentiert.
3. Veranstalter
Die internationale Organisation „Stiftung für Umwelterziehung“ (F.E.E) ist Veranstalter der Kampagne und hat in allen Mitgliedsstaaten entsprechende Organisationen als nationale Vertretung. In Deutschland ist die „Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e. V.“ (DGU) zuständig.
4. Teilnahme
An der Kampagne „BF“ können sich alle privaten und kommunalen Sportboothäfen aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beteiligen. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen bis zum 30.11.2024 ist das Antragsverfahren eröffnet.
Der Teilnehmerbeitrag für das Jahr 2025 beträgt:
für Mitglieder des DMYV 300,- Euro,
für die Mitglieder des DSV 300,- Euro,
für Kommunen und Sportboothäfen 450,- Euro je Bewerbung.
Bankverbindung:
Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung
Postbank Hamburg,
IBAN: DE86200100200736363209 BIC: PBNKDEFF
Bei der Überweisung bitte folgenden Verwendungszweck angeben: BF 25 Ort, Sportboothafen
5. Bewerbung
Die Anforderungen werden nach I (= Muss) und G (= Kann) Kriterien unterschieden. Jeder Bewerber muss alle I-Kriterien und möglichst viele G-Kriterien erfüllen.
Nachdem der ausgefüllte Antrag/Kriterienkatalog einschließlich des geforderten Belegmaterials eingegangen ist, wird der Antrag registriert. Der von den Bewerbern ausgefüllte Kriterienkatalog (und ggf. die Ortsbesichtigung durch die DGU in der vergangenen Saison) sind Grundlage für die Beurteilung durch die nationale Jury. Die dort getroffene Bewertung wird dann als Empfehlung an die internationale Jury weitergeleitet. Die endgültige Entscheidung über eine Auszeichnung mit der „Blauen Flagge“ nimmt die internationale Jury vor. Erst danach können alle Antragsteller über die Entscheidung informiert werden. Die Anzahl der zu vergebenden Flaggen ist nicht begrenzt. Die Entscheidung der „Stiftung für Umwelterziehung“ (FEE) ist nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Vor und während der Saison erfolgen nationale und internationale Kontrollbesuche.
6. Verleihung
Nach Bekanntgabe der Entscheidung der internationalen Jury erfolgt die Mitteilung an die einzelnen Bewerber durch die DGU. Die Verleihungen werden auf regionalen Auszeichnungsveranstaltungen durch Vertreter der Bundes- und/oder Landespolitik, der EU, des Wassersports und der DGU sowie durch weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vorgenommen. Die Veranstaltungen werden von den Badestellen bzw. Sportboothäfen mit der DGU gemeinsam vorbereitet und durchgeführt.
Bei der Auszeichnungsveranstaltung erhalten die ausgezeichneten Sportboothäfen eine Blaue Flagge, eine Urkunde sowie Flyer und Tischflagge. Falls Sie weitere Blaue Flaggen benötigen, können Sie diese bei Antragsstellung bei der DGU bestellen. Für diese zusätzlichen Flaggen fällt ein Unkostenbeitrag an, für diesen stellt die DGU im Laufe der Saison eine Rechnung.
Wenn Ihr Sportboothafen an der Ausrichtung einer Auszeichnungsveranstaltung im Jahr 2025 oder folgenden Jahren interessiert ist, senden Sie bitte eine entsprechende Information an die DGU.
7. Verwendung der BF
Die BF wird für die Dauer eines Jahres vergeben. Bei groben Verstößen gegen den Grundgedanken der Kampagne wird die Flagge und ihre Verwendung ganz oder zeitweise entzogen.
8. Einsendeschluss
Der ausgefüllte Kriterienkatalog ist bis zum 30. November 2024 einzusenden. (Details siehe 4.)
Sie erhalten nach Einreichung des Kriterienkataloges eine Bestätigung per Email, dass Ihr Antrag eingegangen ist. In dieser Email wird Ihnen Ihr ausgefüllter Antrag als PDF zugesendet.
Alle geforderten Belege müssen beigefügt werden. Allgemein wird durch die DGU keine gesonderte Rechnung gelegt, bei Bedarf kontaktieren Sie bitte die Blaue Flagge Koordination (s.u.).
Bei Nachfragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an: Tobias Wanierke, E-Mail: blaue.flagge@umwelterziehung.de, Tel:170-1089918